Psychotherapeutische Praxis Dr. Gabriele Angenendt
Psychotherapeutische Praxis Dr. Gabriele Angenendt

Wichtige Informationen/ Finanzielles

Bitte beachten Sie:

 

Dies ist keine Kassenpraxis, sondern eine Privat-bzw. freie Praxis. Wir bieten psychotherapeutische Leistungen für  privat Versicherte, Beihilfeberechtigte, Freie Heilfürsorge,  BG-Patienten und Selbstzahler an.  In Ausnahmen übernehmen die gesetzlichen Kassen ebenfalls die Kosten (Kostenerstattungsverfahren). Die Kosten für Hypnosetherapie werden leider nicht von den Kassen übernommen.


Bitte informieren Sie sich im Folgenden über die für Ihre jeweilige Versichertengruppe relevanten Rahmenbedingungen.

Selbstzahler

 

Wenn Sie Ihre Psychotherapie als Selbstzahler bestreiten können, haben Sie keinerlei bürokratische Hindernisse, die Behandlung kann unabhängig von den Regelungen irgendwelcher Kostenträger ierfolgen und Sie können über die Entwicklung Ihrer Persönlichkeit frei entscheiden. Besser lässt sich Geld nicht investieren

Privatversicherte

Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme von den individuellen Vertragsbedingungen Ihres Tarifs ab. Nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen bei allen Berufsgruppen.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und welche Voraussetzungen hierfür gelten.

Beihilfeberechti-gung

Sind Sie als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter beihilfeberechtigt, gelten für Sie die Regelungen für privat Versicherte.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrer Beihilfestelle zum ersten Termin mit.

 

Freie Heilfürsorge

 

Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere Polizisten und Soldaten, erhalten medizinische Leistungen im Rahmen der Freien Heilfürsorge. In diesen Fällen gelten besondere Zuständigkeiten und Abrechnungsmodalitäten.
Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und welche formalen Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Berufs-genossenschaften

Bei psychischen oder psychosomatischen Beschwerden infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder bei anerkannten Berufskrankheiten können unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen. Voraussetzung ist eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen BG.

 

Gesetzlich Versicherte

Bitte schauen Sie auf die Seite 

"Gesetzliche Kassen", da für diese Versichertengruppe besondere Dinge zu beachten sind. 

Meine Adresse

Blasum 1

(Hof Schulze-Blasum)

59368 Werne

 

 

Unsere Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag10:00 - 18:00
Termine nur nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung 0152 02977011 oder Gabangenendt30 @gmail.com