Selbstzahler
Wenn Sie Ihre Psychotherapie als Selbstzahler bestreiten können, haben Sie keinerlei bürokratische Hindernisse, die Behandlung kann unabhängig von den Regelungen irgendwelcher Kostenträger ierfolgen und Sie können über die Entwicklung Ihrer Persönlichkeit frei entscheiden. Besser lässt sich Geld nicht investieren
Privatversicherte
Bei einer privaten Krankenversicherung hängt die Kostenübernahme von den individuellen Vertragsbedingungen Ihres Tarifs ab. Nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für
psychotherapeutische Leistungen bei allen Berufsgruppen.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und welche Voraussetzungen hierfür
gelten.
Beihilfeberechti-gung
Sind Sie als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter beihilfeberechtigt, gelten für Sie die Regelungen für privat Versicherte.
Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrer Beihilfestelle zum ersten Termin mit.
Freie Heilfürsorge
Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere Polizisten und Soldaten, erhalten medizinische Leistungen im Rahmen der Freien Heilfürsorge. In diesen Fällen gelten besondere Zuständigkeiten und
Abrechnungsmodalitäten.
Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und welche formalen Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Berufs-genossenschaften
Bei psychischen oder psychosomatischen Beschwerden infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder bei anerkannten Berufskrankheiten können unter bestimmten Voraussetzungen die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung übernehmen. Voraussetzung ist eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen BG.
Gesetzlich Versicherte
Bitte schauen Sie auf die Seite
"Gesetzliche Kassen", da für diese Versichertengruppe besondere Dinge zu beachten sind.