Ich arbeite mit Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahler*innen.
Im Kostenerstattungsverfahren ist auch die Kostenerstattung gesetzlicher Kassen möglich. Hierzu bedarf es einiger Voraussetzungen und Vorbereitung seitens des Patienten. Genauere Erläuterungen hierzu finden Sie auf der Seite: Gesetzliche Krankenkassen.
Das Honorar berechnet sich immer nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) . Diese werden in der Regel von den PK und Beihilfestellen vollständig übernommen.
Bitte beachten Sie:
Bei akuten Krisen wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117) oder den Notruf (112).